Grundsätzliches
KIRIBATI secondhand& kreativboutique ermöglicht Privatpersonen, Waren als Kommissionsware zu verkaufen. Dieser Vertrag und die dazugehörige Artikelliste sind die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung. Für Verlust oder Beschädigung durch Diebstahl, Feuer, höhere Gewalt oder sonstige Beschädigung (z. B. während der Anprobe) der Ware kann keinerlei Haftung übernommen werden.
Warenannahme
Die Annahme der Waren erfolgt nach vorheriger Terminabsprache. Alle Waren werden in einer Artikelliste erfasst und mit einem Verkaufspreis versehen. Sollte seitens des Kommittenten keine Preisvorstellung angegeben werden, entscheidet der Kommissionär selbst nach Ermessen und Erfahrung über den Verkaufspreis. Wir können nur funktionsfähige, unbeschädigte, gepflegte, gewaschene, geruchsfreie, dem Trend und der Jahreszeit entsprechende Markenwaren in Kommission nehmen. Fast Fashion oder Discounterware wird nicht angenommen. Bekannte Mängel sind bei der Übergabe anzuzeigen.
Wenn die Kleidungsstücke zusätzlich gebügelt werden, freuen wir uns besonders, denn dann lassen sie sich noch besser verkaufen. Der Kommittent bestätigt mit diesem Vertrag, dass die Kommissionsware sein Eigentum und kein Replikat (Fake) ist. Die Ware geht nicht in das Eigentum des Kommissionärs über, der Kommissionär ist lediglich berechtigt, die ihm überlassene Ware zu verkaufen.
Vergütung
Der Kommittent erhält einen Anteil von 40% vom Brutto-Verkaufspreis. Wir behalten uns vor, die Waren entsprechend der Nachfrage im Einzelfall preislich zu reduzieren. Dies gilt auch bei nachträglich festgestellten Fehlern, Defekten und Verunreinigungen, die bei der Abgabe nicht ersichtlich waren. Dies berechtigt den Kommissionär vom Vertrag auszuschließen oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Vom erzielten Verkaufserlös ist die gesetzliche Mehrwertsteuer durch den Kommissionär abzuführen. Die Auszahlung des Kommittentenanteils erfolgt nach Vertragsablauf, die Auszahlung während der Vertragslaufzeit auf Kulanzbasis. Alle Auszahlungsansprüche aus diesem Vertrag verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der vereinbarten Verwahrungsfrist.
Kommissionsfrist
Die Ware wird für 3 Monate in Kommission genommen. Nicht verkaufte Ware muss innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Frist abgeholt werden. Die nicht in diesem Zeitraum abgeholte Ware geht automatisch in das Eigentum des Kommissionärs über.
Gutscheine
Gutscheine sind für 3 Jahre gültig und können nicht als Bargeld ausgezahlt werden.
Umtausch
Jegliche Secondhand-Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. Neuware kann innerhalb von 14 Tagen bei Vorlage des Kassenbons umgetauscht werden. Dies geschieht auf Kulanzbasis.
Datenschutz
Der Kommittent ist damit einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert und nur für den internen Gebrauch verwendet werden. Sollte eine Vertragsbestimmung nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere AGB zu aktualisieren und die neue Fassung auf www.kiribati-trier.de zu veröffentlichen.
Mit der Unterschrift beim Vorort-Termin erkennst du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Diese sind Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen zwischen dir als Kunde und KIRIBATI - second hand & kreativboutique. Weiterhin bestätigst du mit deiner Unterschrift, dass du damit einverstanden bist, dass deine Daten im Rahmen der DSGVO bei uns elektronisch gespeichert und nur für den internen Gebrauch verwendet werden. Sollte eine Vertragsbestimmung nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
Stand: 01. November 2024